Wichtig bei Umzug: Strom an oder abmelden – aber rechtzeitig!
Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Ein- und Auszüge müssen vorab beim Stromversorger gemeldet werden. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie nicht versehentlich weiter für einen alten Zähler zahlen. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular unter: www.sw-aalen.de – Service.